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Wohnraumversorgungskonzept 

Wohnraumversorgungskonzept der Stadt Norden 2019

Der Wohnungsmarkt Deutschlands ist von gesamtgesellschaftlichen und wohnungswirtschaftlichen Trends geprägt, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:

Verkleinerung von Haushalten

Die Zahl der Personen, die in einem Haushalt leben, nimmt stetig ab. Während im Jahr 1990 durchschnittlich rund 2,3 Personen in einem Haushalt lebten, waren es 20 Jahre später nur noch rund 2,0 Personen.

Alterung der Bevölkerung

Eine zentrale Herausforderung des demografischen Wandels in Deutschland stellt das Älterwerden der Bevölkerung dar. Während 1990 ca. jeder fünfte (20,4 %) Einwohner 60 Jahre oder älter war, stellt diese Altersgruppe aktuell bereits 27 % der Bevölkerung. Laut der 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes werden im Jahr 2030 mehr als ein Drittel aller Einwohner mindestens 60 Jahre alt sein.

Ausdifferenzierung von Lebensstilen

Eine Liberalisierung gesellschaftlicher Normen hat in den vergangenen Jahrzehnten zu einer Ausdifferenzierung von Lebensstilen geführt – die Palette an Weltanschauungen, Religionen, Werten und Traditionen hat sich verbreitert. In der Wohnungswirtschaft sind neben der traditionellen Familie heutzutage u. a. Patchwork-Familien, Alleinerziehende, Singlehaushalte, Wohngemeinschaften von Studenten, Wohngemeinschaften von Senioren, Mehrgenerationenprojekte usw. zu berücksichtigen.

Zwar haben Investitionen in Immobilen in den vergangenen Jahren als Kapitalanlage an Bedeutung gewonnen, steigende Baukosten und Energiepreise sowie in zahlreichen Kommunen eine steigende Nachfrage (wachsende Haushaltszahlen) führen jedoch zu einer Verknappung insbesondere des preiswerten Wohnungsangebotes.

Vor diesen Hintergründen hat die Stadt Norden die NWP Planungsgesellschaft und die re.urban Stadterneuerungsgesellschaft mit der Erarbeitung eines Wohnraumversorgungskonzeptes beauftragt, das zum Inhalt die Prüfung von Angebot und Nachfrage insbesondere im Hinblick auf preiswerte Wohnungen hat.

Dabei stellt das Wohnraumversorgungskonzept gleichzeitig eine notwendige Rahmenbedingung zur Beantragung von Fördermitteln für den Mietwohnungsneubau durch Investoren dar. Mit den Änderungen in den Wohnraumförderbestimmungen (Januar 2016) besteht auch in Kommunen der - für die Stadt Norden geltenden - Mietenstufe 2 die Möglichkeit, Wohnraumfördermittel für Mietwohnungsneubau in Anspruch zu nehmen.

Die Erkenntnisse des Wohnraumversorgungskonzeptes werden in das in Aufstellung befindliche Stadtentwicklungskonzept einfließen.

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