Sport
Sportentwicklungsplan
Als Gemeinschaftsprojekt zwischen dem Kreissportbund Aurich e. V. und der Stadt Norden wurde eine Sportentwicklungsplanung für die Stadt Norden erstellt. Vor diesem Hintergrund erarbeitete eine Planungsgruppe in mehreren thematisch gegliederten Workshops die Grundlagen für die Ziele und Empfehlungen zur zukünftigen Sportentwicklung in Norden. Neben Vertreterinnen und Vertretern der Norder Sportvereine, Kindertagesstätten sowie Schulen hatten Norder Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit mitzuwirken. Im Vorfeld wurden hierfür 4.500 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Online-Befragung über das jetzige Sportangebot, die Sportstätten sowie auch die freien Bewegungsräume der Stadt Norden befragt und konnten sich bei den Workshops einbringen.
- Sportentwicklungsplan2.5 MB
Sporthallen
Träger: Landkreis Aurich
Im Stuvert 25
26506 Norden
Turnhalle Berufsbildende Schulen
Schulstraße 55
26506 Norden
Gartenstraße 1
26506 Norden
Turnhalle Ulrichsgymnasium Norden
Im Spiet 1
26506 Norden
Träger: Sonstige
Marktstraße 11
26506 Norden-Leybuchtpolder
In der Wildbahn 2
26506 Norden
Sielstraße
26506 Norden
Träger: Stadt Norden
Sporthalle Grundschule Im Spiet
Im Spiet 16
26506 Norden
Linteler Straße 22
26506 Norden
Sporthalle Grundschule Norddeich
Nordmeerstraße 24
26506 Norden-Norddeich
Sporthalle Grundschule Süderneuland
Wurzeldeicher Straße 25
26506 Norden
Osterstraße 50
26506 Norden
In der Wildbahn 30
26506 Norden
Sportplätze
Träger: Landkreis Aurich
Sportanlage Schule Am Moortief
Am Moortief 12
26506 Norden-Bargebur
Träger: Stadt Norden
Marktstraße 11
26506 Norden-Leybuchtpolder
Nordmeerstraße
26506 Norden-Norddeich
Sportplatz Pekelhering (Süderneuland)
Pekelheringer Weg
26506 Norden-Süderneuland I
Siedlungsweg
26506 Norden
In der Wildbahn 30
26506 Norden
Zentrale Sportstätte (Jahnplatz)
Im Stuvert 25
26506 Norden
Buchungsanfragen online
Es besteht die Möglichkeit, über unsere Buchungsplattform eine Buchungsanfrage zu stellen. Bitte beachten Sie vor der Anfrage, dass nur berechtigte Personen/Vereine gemäß Satzung „40.1 Satzung der Stadt Norden über die Nutzung von städtischen Räumen in Gebäuden der Stadt Norden und städtischen Sportanlagen im Gebiet der Stadt Norden“ die entsprechenden Räumlichkeiten nutzen dürfen.
Hier ein Auszug bezüglich der drei berechtigten Nutzungsgruppen:
- Die Nutzungsgruppe A umfasst Konzertagenturen, Theater und sonstige gewerbliche Unternehmungen, Vereine und Organisationen, deren Bestrebungen weder auf dem Gebiet des Bildungswesens liegen noch gemeinnützigen Zwecken dienen.
- Der Nutzungsgruppe B zugehörig sind politische Parteien und Organisationen sowie Vereine und Organisationen, deren Bestrebungen auf dem Gebiet des Bildungswesens liegen oder gemeinnützig sind, Vereine und Organisationen für Unterrichtszwecke, öffentliche Behörden oder Dienststellen, Einrichtungen der Jugendpflege und Erwachsenenbildung, Sportvereine, Religionsgesellschaften (religiöse Gesellschaften), karitative Vereine, Gesangvereine für Übungsabende, Betriebssportgemeinschaften.
- Die Nutzungsgruppe C umfasst ortsansässige Sportvereine, die eine städtische Sportanlage, ihre Nebenanlage oder eine Sporthalle nutzen sowie ortsansässige Kulturvereine, die Kreismusikschule und Stiftungen, die Schulräume für schulfremde Veranstaltungen nutzen.
Zur Buchungsplattform: Stadt Norden Buchungsplattform