Verkehrsberuhigte Bereiche (Spielstraße)
Innerhalb eines entsprechend baulich gestalteten und durch Verkehrszeichen ausgewiesenen „verkehrsberuhigten Bereiches“ gelten gemäß Straßenverkehrsordnung besondere Gebote und Verbote, die nachfolgend kurz erläutert werden.
1. Geschwindigkeit
Der verkehrsberuhigte Bereich darf von Verkehrsteilnehmern nur mit Schrittgeschwindigkeit und äußerster Vorsicht befahren werden. Die Geschwindigkeit ist so zu wählen, dass der Verkehrsteilnehmer jederzeit in der Lage ist, das Fahrzeug schnell zum Stillstand zu bringen (aktuelle Rechtsprechung 7-15 km/h; Standgas).
2. Fußgänger
Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen Fahrzeugführer warten. Fußgänger ihrerseits dürfen den fließenden Verkehr nicht unnötig behindern.
3. Parken im öffentlichen Verkehrsraum
In verkehrsberuhigten Bereichen ist das Parken auf der eigentlichen Fahrbahn nicht zulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder Be- oder Entladen. Zum Parken müssen die speziell ausgewiesenen/gekennzeichneten Parkflächen in Anspruch genommen werden.
4. Wartepflicht
Der Verkehr aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist beim Verlassen der entsprechenden Zonen gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern immer wartepflichtig! Andere Verkehrsteilnehmer haben immer Vorrang gegenüber dem Verkehr aus verkehrsberuhigten Bereichen.
5. Schwerbehinderte mit besonderem Schwerbehindertenparkausweis
Für schwerbehinderte Menschen mit entsprechenden Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis und besonderem Parkausweis besteht die Möglichkeit, auch außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen zu parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen dabei allerdings nicht behindert werden. Die Höchstparkdauer besteht hierfür 24 Stunden.
Bitte achten Sie, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz von Kindern und schwächeren Verkehrsteilnehmern, auf die Einhaltung der oben aufgeführten Vorgaben.
Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Stadt Norden, Fachdienst Bürgerdienste und Sicherheit.