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Verkehrsberuhigte Bereiche (Spielstraße)

Innerhalb eines durch Verkehrszeichen ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereiches (umgangssprachlich „Spielstraßen“ genannt) gelten gemäß Straßenverkehrsordnung besondere Gebote und Verbote, die nachfolgend kurz erläutert werden:

1. Geschwindigkeit

Der verkehrsberuhigte Bereich darf von Verkehrsteilnehmern nur mit Schrittgeschwindigkeit und äußerster Vorsicht befahren werden (aktuelle Rechtsprechung: 7-15 km/h; Standgas 1. Gang).

2. Fußgänger

Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen Fahrzeugführer warten. Fußgänger ihrerseits dürfen den fließenden Verkehr nicht unnötig behindern.

3. Parken im öffentlichen Verkehrsraum

In verkehrsberuhigten Bereichen ist das Parken auf der eigentlichen Fahrbahn nicht zulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder Be- oder Entladen. Zum Parken müssen die speziell ausgewiesenen/gekennzeichneten Parkflächen in Anspruch genommen werden.

4. Wartepflicht beim Verlassen der Zone

Der Verkehr aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist beim Verlassen der entsprechenden Zonen gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern immer wartepflichtig! Andere Verkehrsteilnehmer haben immer Vorrang gegenüber dem Verkehr aus verkehrsberuhigten Bereichen.

5. Schwerbehinderte mit besonderem Schwerbehindertenparkausweis

Für schwerbehinderte Menschen mit entsprechenden Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis und besonderem Parkausweis besteht die Möglichkeit, auch außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen zu parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen dabei allerdings nicht behindert werden. Die Höchstparkdauer besteht hierfür 24 Stunden.

Bitte achten Sie, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz von Kindern und schwächeren Verkehrsteilnehmern, auf die Einhaltung der oben aufgeführten Vorgaben.

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