Norder Stadtgutschein
Zum November 2019 wird in Norden ein Stadtgutschein eingeführt, der in den unterschiedlichsten Unternehmen im Norder Stadtgebiet eingelöst werden kann.
Zu bekommen ist der Gutschein in drei Verkaufsstellen: Direkt in der Fußgängerzone beim SKN Kundenzentrum (Neuer Weg 33, 26506 Norden), beim Tourismus-Service in Norddeich (Dörper Weg 22, 26506 Norden) und bei den Stadtwerken Norden (Feldstraße 10, 26506 Norden).
Die Gutscheine sind mit einem Geldwert von 10 €, 20 € und 50 € zu bekommen und bieten Schenkern und Beschenkten ganz neue Möglichkeiten. Zudem gibt es einen Arbeitgebergutschein in Höhe von 44 €, den Arbeitgeber bei der Stadt Norden erwerben können. Niemand muss sich auf ein Unternehmen festlegen und es bietet sich eine größere Flexibilität. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass durch den Gutschein die Kaufkraft in Unternehmen in Norden bleibt!
Die Gutscheine haben eine gesetzliche Gültigkeit von drei Jahren. Diese Frist beginnt jeweils ab Jahresende des Ausstellungsdatums.
Hier finden Sie eine Liste der teilnehmenden Betriebe
Unternehmen, die Teil des Norder Stadtgutscheins sind oder werden wollen, finden hier weitere Informationen
Wer kann mitmachen?
Es dürfen alle Unternehmen im Norder Stadtgebiet teilnehmen, z. B. Dienstleistungsunternehmen, Gaststätten, Hotels oder Freiberufler.
Warum gibt es den Gutschein?
Ziel ist es, dass Norden als Erlebnis- und Einkaufsstandort gestärkt wird und der vorherrschende Service- und Kundenbindungsgedanken durch den gemeinsamen Stadtgutschein gestärkt wird. Durch einen gemeinsamen Gutschein hat Norden ein wirkungsvolles Instrument, um Kaufkraftbindung in den Unternehmen in Norden zu betreiben.
Wie kann ich mich an dem Gutscheinsystem beteiligen?
Die Anmeldung ist ganzjährig möglich und gilt immer für ein volles Jahr bis auf Widerruf. Frist zur Anmeldung ist der 30.09. Das Gutscheinjahr beginnt immer ab dem 01.11. Für die Teilnahme ist ein Partnervertrag zu unterzeichnen.
Teilnehmende Unternehmen werden in einer regelmäßig aktualisierten Liste erfasst, die den Gutscheinen beigegeben und online auf der Webseite der Stadt Norden veröffentlicht wird. Teilnehmende Betriebe bekommen kostenfrei zwei Teilnehmeraufkleber (auf Wunsch auch mehr) zur Signalisierung als teilnehmender Betrieb.
Wie nehme ich den Gutschein als Zahlungsmittel an?
Wenn eine Kundin/ein Kunde den Gutschein bei Ihnen einlösen möchte, nehmen Sie den Gutschein ganz normal wie Bargeld an. Ein Vermerk auf dem Gutschein über einen evtl. Restbetrag ist nicht zulässig!
Die Gutscheine haben eine gesetzliche Gültigkeit von drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem er gekauft wurde. Ist die Frist seit der Ausstellung des Gutscheines abgelaufen, sind Sie ermächtigt, auf die Verjährung und damit auf die Unwirksamkeit des Gutscheins hinzuweisen.
Was mache ich mit den eingelösten Gutscheinen?
Bitte sammeln Sie die bei Ihnen eingelösten Stadtgutscheine, füllen Sie das Rücksendeformular aus und reichen Sie dieses zusammen mit den Original-Gutscheinen per Post oder persönlich beim Fachdienst Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing der Stadt Norden ein. Der Wert der gültigen Gutscheine (ab November 2020 abzüglich des Organisationsentgeltes von 5 %) wird dann auf das von Ihnen benannte Konto überwiesen. Bitte beachten Sie, dass Sie die bei Ihnen eingelösten Gutscheine innerhalb von sechs Monaten zur Abrechnung einreichen.
Gibt es Gebühren und eine Kündigungsfrist?
Sollten Sie Ihre Teilnahme beenden wollen, ist eine Kündigungsfrist zum 30.09. zu beachten und gilt ab dem folgenden 01.11.
Gebühren fallen im ersten Jahr des Stadtgutscheins nicht an. Ab November 2020 wird ein prozentuales Organisationsentgelt in Höhe von 5 % auf die eingelösten Gutscheine fällig. Die Gebühr wird bei der Rückvergütung automatisch abgerechnet. Diese dient vollständig dazu, die Verwaltungskosten der Verkaufsstellen zu decken.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den zum Download bereitgestellten Dokumenten.