Bauantrag
Rechtzeitig vor den Baumaßnahmen müssen Sie erklären, was Sie vorhaben. Der Fachdienst Bauaufsicht und Denkmalschutz ist zuständig für die Einhaltung aller baurechtlichen Vorschriften und führt die entsprechenden Verfahren durch.
Elektronisches Baugenehmigungsverfahren startet später
Am 9. November 2021 hat der Niedersächsische Landtag zahlreiche Änderungen der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes beschlossen. Das Änderungsgesetz enthält Regelungen zur Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren und anderer bauordnungsrechtlicher Verfahren. Mit dem Inkrafttreten zum 1. Januar 2022 wird das elektronische Baugenehmigungsverfahren in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Bauanträge sind dann grundsätzlich elektronisch zu stellen.
Übergangsregelungen ermöglichen Bürgerinnen und Bürger sowie den Kommunen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Vor dem 1. Januar 2024 kann von Bürgerinnen und Bürgern und Behörden von den einzelnen Regelungen, wenn technisch die Voraussetzungen noch nicht gegeben sind, abgewichen werden.
Wir befinden uns derzeit noch in der Umsetzung der neuen technischen Vorgaben und benötigen hierfür noch ein wenig Zeit. Den Zeitpunkt, ab dem der von der Bauherrin oder dem Bauherrn beauftragte Entwurfsverfasser einen Bauantrag elektronisch an die Bauaufsichtsbehörde übermitteln kann, wird an dieser Stelle und im Amtsblatt zu gegebener Zeit bekanntgegeben. Den genauen Ablauf werden wir entsprechend der Öffentlichkeit kommunizieren.
Formulare
- Abbruchanzeige gem. § 60 Abs. 3 der NBauO72 kB
- Bauantrag gem. § 63 bzw. § 64 NBauO187 kB
- Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO106 kB
- Abweichungs-/ Ausnahme-/ Befreiungsantrag gem. § 66 NBauO108 kB
- Mitteilung gem. § 62 NBauO155 kB
- Anlage zum Bauantrag - Baulasten-Zustimmung53 kB
- Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung112 kB
- Baubeschreibung112 kB
- Betriebsbeschreibung für Ferienwohnungen787 kB
- Betriebsbeschreibung für Gewerbe158 kB
Dienstleistungen
- Abbruch Anzeige
- Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
- Außenwerbung: Genehmigung
- Bauaufsicht
- Baugenehmigung Einsicht gewähren für Nachbarn
- Baugenehmigung Erteilung
- Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
- Baulasten: Eintragung - in das Baulastenverzeichnis
- Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
- Denkmalschutz
- Genehmigungsfreie Baumaßnahmen Mitteilung
- Immissionsschutz: Überprüfung - wegen Beeinträchtigung
- Verfahrensfreie Baumaßnahmen
- Vorkaufsrecht der Gemeinde Ausübung
Entwässerungsantrag
Zusätzlich müssen Sie einen Entwässerungsantrag stellen. Der Fachdienst Technische Dienste Norden - Stadtentwässerung ist zuständig für die Entsorgung des Schmutz- und Regenwassers.
Dienstleistung und Formular
- Entwässerungsantrag462 kB