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Auskünfte zu Bauakten und Baulasten

Unterlagen aus Bauakten z. B. Grundrisszeichnungen, Bauanträge oder Baugenehmigungen werden Ihnen gerne zur Verfügung gestellt.

Für entsprechende Auskünfte müssen Sie Eigentümer der Immobilie sein oder eine Vollmacht des Eigentümers/der Eigentümerin vorlegen.

Die Übersendung der angeforderten Unterlagen ist gebührenpflichtig und wird nach Zeitaufwand berechnet.

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