Theater Norden

Die Stadt Norden unterhält im Gebäude der Oberschule ein Theater, das 1968 erbaut und seitdem kontinuierlich dem aktuellen Stand der Technik angepasst wurde.

Das Theater kann angemietet werden. Für die Nutzung des Theaters ist der Abschluss eines Überlassungs- oder Mietvertrags erforderlich.

Das Theater Norden wird unter anderem von der Landesbühne Niedersachsen Nord aus Wilhelmshaven, der Niederdeutschen Bühne Norden und dem Stadtorchester der Feuerwehr Norden bespielt. Ferner finden zahlreiche Einzelveranstaltungen statt.

Der Zuschauerraum umfasst 460 feste, gepolsterte Klappsitze in einzeln ansteigenden Reihen.

Hauptszenenfläche: B = 13,35 m, T = 7,80 m, Portalhöhe = 4,50 m
Vorbühne: 9,00 m x 1,50 m

Beleuchtung und Tontechnik sind vorhanden, technisches Personal steht nicht zur Verfügung.

Das Haus lässt sich auch für Tagungen, Kongresse und Ähnliches nutzen. Eine separate Nutzung des Foyers für bis zu 180 Personen ist möglich.

Buchungsanfragen online

Es besteht die Möglichkeit, über unsere Buchungsplattform eine Buchungsanfrage zu stellen. Bitte beachten Sie vor der Anfrage, dass nur berechtigte Personen/Vereine gemäß Satzung „40.1 Satzung der Stadt Norden über die Nutzung von städtischen Räumen in Gebäuden der Stadt Norden und städtischen Sportanlagen im Gebiet der Stadt Norden“ die entsprechenden Räumlichkeiten nutzen dürfen.

Hier ein Auszug bezüglich der drei berechtigten Nutzungsgruppen:

  • Die Nutzungsgruppe A umfasst Konzertagenturen, Theater und sonstige gewerbliche Unternehmungen, Vereine und Organisationen, deren Bestrebungen weder auf dem Gebiet des Bildungswesens liegen noch gemeinnützigen Zwecken dienen.

  • Der Nutzungsgruppe B zugehörig sind politische Parteien und Organisationen sowie Vereine und Organisationen, deren Bestrebungen auf dem Gebiet des Bildungswesens liegen oder gemeinnützig sind, Vereine und Organisationen für Unterrichtszwecke, öffentliche Behörden oder Dienststellen, Einrichtungen der Jugendpflege und Erwachsenenbildung, Sportvereine, Religionsgesellschaften (religiöse Gesellschaften), karitative Vereine, Gesangvereine für Übungsabende, Betriebssportgemeinschaften.

  • Die Nutzungsgruppe C umfasst ortsansässige Sportvereine, die eine städtische Sportanlage, ihre Nebenanlage oder eine Sporthalle nutzen sowie ortsansässige Kulturvereine, die Kreismusikschule und Stiftungen, die Schulräume für schulfremde Veranstaltungen nutzen.

Zur Buchungsplattform: Stadt Norden Buchungsplattform