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Norder Hafen

Seit dem Herbst 2008 verfügt das alte Hafenbecken über eine circa 35 m lange Steganlage. Man gelangt bequem über einen Gangbord auf die Steganlage. Durch Führungselemente an der Spundwand passt sich der Steg den schwankenden Wasserständen an.

Es sind vier Fingerstege an den Hauptsteg montiert. Sie haben jeweils eine Länge von 8 m - je nach Länge können damit 9 bis 18 Boote im Norder Hafen festmachen.

Der Signalmast wurde 2009 instandgesetzt. Den Mast ziert die alte Norder Hafenflagge.

Die Stadt Norden regelt die Hafenbenutzung in ihrer Hafenbenutzungsordnung.

Liegeplatz

Kontaktieren Sie bezüglich eines Liegeplatzes bitte den Hafenmeister Herrn Grimm.

Schleusungen

Schleusungen durch die Sielanlage Leybuchtsiel sind unter Berücksichtigung der Entwässerungsbelange möglich. Während des Sielbetriebs ist eine Schleusung nicht erlaubt. Schleusungen sind vorher telefonisch beim Entwässerungsverband Norden (Schöpfwerk) anzumelden. Die Anzahl der zu schleusenden Boote wird durch die im Norder Hafen vorhandenen Liegeplätze begrenzt. Die Schleusenkammer hat eine nutzbare Länge von 20 m und Breite von 9 m.

Die Schleusungen mit zusätzlicher Öffnung der Klappbrücke beim Leybuchtsiel sind wie folgt begrenzt: täglich von 09:00 Uhr bis 10:00 Uhr und um 17:00 Uhr.

Darüber hinaus sind zusätzliche Schleusungen nur nach Absprache mit dem Entwässerungsverband Norden zulässig.

Die Bootspassagen sind beim Schöpfwerksmeister Ingo Groenewold anzumelden.

Randspalte

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