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Förderung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen als Balkonmodule

Das städtische Förderprogramm zur Errichtung von Photovoltaikanlagen als Balkonmodule wurde eingestellt. Gegenwärtig sind die Fördermittel aufgebraucht und eine Antragstellung ist aus diesem Grund nicht mehr möglich. 

Das Wichtigste in Kürze

Verfahrensablauf

Die Antragstellung erfolgt direkt über das Online Portal.

Alternativ können Bürgerinnen und Bürger, die keinen Internetzugang haben, sich bei der Klimaschutzbeauftragten Frau Kracke telefonisch melden und ein Antragsformular im Rathaus entgegennehmen.

Höhe der Förderung

Für Balkonmodule mit einem Modulwechselrichter und einer maximalen Leistung nach den derzeit gesetzlichen Vorgaben der Bundesregierung (600 Watt) wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 100,00 Euro als Festbetrag gewährt.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind ausschließlich in der Stadt Norden ansässige natürliche Personen (Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer, sowie Mieterinnen und Mieter). Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen jeglicher Rechtsform sowie juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts.

Der Antragssteller muss seinen Erstwohnsitz in der Stadt Norden haben, mindestens seit dem 01.01.2022.

Bitte beachten Sie, dass nur eine Antragstellung pro Haushalt möglich ist.

Nachfolgend finden Sie auf dieser Seite die Verlinkungen zu den Anzeigeformularen für Balkonkraftwerke der in der Stadt Norden zuständigen Netzbetreiber sowie zum Marktstammdatenregister.

https://stadtwerke-norden.de/wp-content/uploads/downloadcenter/erzeugungsanlagen/01-EZ-Anmeldung-PV-Balkonanlagen.pdf

https://www.ewe-netz.de/einspeiser/strom/ihr-netzanschluss/steckerfertige-erzeugungsanlagen

https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an: balkonmodule@norden.de

Weitere Informationen und Hinweise zu diesem Thema finden Sie im beigefügten Flyer „Steckersolar - eigener Strom vom Balkon“ der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen und unter: https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/news-wissen/magazin/balkonkraftwerk/

Was ist ein Balkonkraftwerk?

Ein Balkonkraftwerk ist ein Photovoltaikmodul, welches über einen Schutzkontaktstecker (Schuko-Stecker) für die Steckdose oder zugelassenen Spezialstecker für / mit entsprechender Spezial-Steckdose sowie einen integrierten Wechselrichter verfügt. Haushalte, die einen Balkon oder eine Terrasse besitzen, können mit dieser Mini-Solaranlage Strom für den eigenen Bedarf beziehen und so einen maßgeblichen Beitrag zum Schutz der Umwelt sowie zur Energiewende leisten. Die Installation eines Stecker-PV-Gerätes ist seit der im Mai 2018 veröffentlichten Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 erlaubt. Dennoch ist es ratsam, vor Kauf und Inbetriebnahme eines solchen Geräts mit seinem Netzbetreiber in Kontakt zu treten.

Funktion eines Balkonkraftwerks

Balkonkraftwerke sind relativ simpel auf dem Balkon oder der Terrasse sowie an Fassaden installierbar. Sie erzeugen kostenlosen Strom aus Solarenergie, welcher in das Wohnungsnetz eingespeist wird und sofort nutzbar ist. Balkonkraftwerke können aus bis zu vier Solarmodulen bestehen, im Regelfall werden jedoch ein oder zwei Solarmodule verwendet. Diese leiten den erzeugten Strom über den Wechselrichter und die Steckdose ins Netz, wo er wiederum an anderen Steckdosen verbraucht werden kann.

Um so viel Sonnenenergie wie möglich erzeugen zu können, sollten Balkonkraftwerke nach Süden ausgerichtet werden. Neben dem Solarmodul, Wechselrichter und Verbindungskabel können Verbraucher/-innen optional auch einen Wechselzähler anbringen lassen. Obwohl der Betrieb eines Balkonkraftwerks mit Schuko-Stecker erlaubt ist, empfiehlt sich die Verwendung von Energiesteckdosen. Bei diesen Steckern ist die Gefahr der Überlastung deutlich geringer. Der Anschluss eines Balkonkraftwerks mit Energiesteckdosen an das Stromnetz des Gebäudes muss von einer Fachkraft durchgeführt werden.

Ein Solarmodul des Balkonkraftwerks kann über 25 Jahre eingesetzt werden und ca. 250 bis 280 kWh pro Jahr erzeugen. Wohnungseigentümer/-innen mit einem Stromverbrauch von ca. 1500 kWh pro Jahr können also bis zu 20 % ihres Grundbedarfs mit einem Balkonkraftwerk decken. Die Anschaffungskosten bewegen sich zwischen 400 und 1.000 Euro.

Vorteile und Besonderheiten von Balkonkraftwerken

Ein Vorteil bei der Verwendung von Balkonkraftwerken liegt natürlich in der Einsparung von Stromkosten. Sie ermöglichen außerdem auch Mieter/-innen, einen direkten Beitrag zur Energiewende zu leisten.

Sollte ein Balkonkraftwerk im Ausnahmefall zu viel Strom erzeugen, wird dieser in das öffentliche Netz eingespeist.

Vor der Installation sollte die Zustimmung der Hauseigentümer/-innen eingeholt werden. Zudem muss das Gerät beim örtlichen Netzbetreiber sowie der Bundesnetzagentur angezeigt werden.

Weitere Informationen und Hinweise zu diesem Thema finden Sie im Faktenpapier „Steckersolar - eigener Strom vom Balkon“ der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an: 04931 923-263

Quelle: Balkonkraftwerk - Energieberatung der Verbraucherzentrale (verbraucherzentrale-energieberatung.de)

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