Lärmaktionsplan
Umgebungslärm, insbesondere Verkehrslärm, ist ein großes Umweltproblem, durch den sich Menschen belästigt fühlen und der die Gesundheit gefährden kann. Durch den Bundestagsbeschluss des Gesetzes zur „Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (sog. Umgebungslärmrichtlinie) vom 24. Juni 2005 sind für Hauptverkehrsstraßen oberhalb definierter Verkehrsbelastungen Lärmaktionspläne (LAP) aufzustellen.
Die Stadt Norden entspricht dieser Verpflichtung durch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes 4. Stufe.
Der Rat der Stadt Norden hat den Lärmaktionsplan 4. Stufe sowie die Abwägung zu den im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 26.04.2024 bis 31.05.2024 eingegangenen Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung am 18.06.2024 gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beschlossen.