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Lärmaktionsplan

Umgebungslärm, insbesondere Verkehrslärm, ist ein großes Umweltproblem, durch den sich Menschen belästigt fühlen und der die Gesundheit gefährden kann. Durch den Bundestagsbeschluss des Gesetzes zur „Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (sog. Umgebungslärmrichtlinie) vom 24. Juni 2005 sind für Hauptverkehrsstraßen oberhalb definierter Verkehrsbelastungen Lärmaktionspläne (LAP) aufzustellen.

Die Stadt Norden entspricht dieser Verpflichtung durch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes 3. Stufe.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte durch Offenlegung. Der Rat der Stadt Norden hat den Lärmaktionsplan in öffentlicher Sitzung am 26.02.2019 gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beschlossen.

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