Buchungsanfragen online
Es besteht die Möglichkeit, über unsere Buchungsplattform eine Buchungsanfrage zu stellen. Bitte beachten Sie vor der Anfrage, dass nur berechtigte Personen/Vereine gemäß Satzung „40.1 Satzung der Stadt Norden über die Nutzung von städtischen Räumen in Gebäuden der Stadt Norden und städtischen Sportanlagen im Gebiet der Stadt Norden“ die entsprechenden Räumlichkeiten nutzen dürfen.
Hier ein Auszug bezüglich der drei berechtigten Nutzungsgruppen:
- Die Nutzungsgruppe A umfasst Konzertagenturen, Theater und sonstige gewerbliche Unternehmungen, Vereine und Organisationen, deren Bestrebungen weder auf dem Gebiet des Bildungswesens liegen noch gemeinnützigen Zwecken dienen.
- Der Nutzungsgruppe B zugehörig sind politische Parteien und Organisationen sowie Vereine und Organisationen, deren Bestrebungen auf dem Gebiet des Bildungswesens liegen oder gemeinnützig sind, Vereine und Organisationen für Unterrichtszwecke, öffentliche Behörden oder Dienststellen, Einrichtungen der Jugendpflege und Erwachsenenbildung, Sportvereine, Religionsgesellschaften (religiöse Gesellschaften), karitative Vereine, Gesangvereine für Übungsabende, Betriebssportgemeinschaften.
- Die Nutzungsgruppe C umfasst ortsansässige Sportvereine, die eine städtische Sportanlage, ihre Nebenanlage oder eine Sporthalle nutzen sowie ortsansässige Kulturvereine, die Kreismusikschule und Stiftungen, die Schulräume für schulfremde Veranstaltungen nutzen.
Zur Buchungsplattform: Stadt Norden Buchungsplattform