Stiftungsvermögen
Gemäß § 9 des im Jahre 1881 erlassenen Statuts sollte die Verwaltung der Stiftung bis zum 01.05.1901 nur darauf gerichtet sein, das Vermögen durch zinsbare Belegung der vorhandenen und der aus weiteren freiwilligen Beiträgen noch zu erwartenden Kapitalien nach Möglichkeit zu vergrößern, um von vornherein mit ausreichenden Mitteln den Stiftungszweck erfüllen zu können.
Folgendes Vermögen war am 31.12.2024 vorhanden:
a. Barvermögen 327.084,83 €.
b. Grundvermögen 2,7183 ha. Mit den Erträgen hieraus wird der Stiftungszweck erfüllt, und zwar durch Gewährung von Stipendien.