Was ist bei der Briefwahl zu tun im Falle einer Stichwahl?

Nach der Kommunalwahl am 13.09.2026 stellen die entsprechenden Wahlausschüsse fest, dass eine Stichwahl stattfindet und die Stimmzettel werden in den Druck gegeben. Die Briefwahlunterlagen können jedoch erst ausgegeben bzw. versandt werden, wenn die Stimmzettel vorliegen. Diese sollen voraussichtlich ab Donnerstag, den 17.09.2026, 12:00 Uhr, zur Verfügung stehen. Wahlberechtigten, die bereits mit der Kommunalwahl auch die Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen für die mögliche Stichwahl beantragt haben, werden die Unterlagen automatisch übersandt, sobald die Stimmzettel vorliegen. Die übrigen Wahlberechtigten sollten wegen der kurzen Zeit bis zur Stichwahl die Unterlagen direkt im Briefwahlzentrum abholen und die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben.

Im Falle einer Stichwahl hat das Briefwahlzentrum ab dem 17.09.2026, 12:00 Uhr geöffnet:

Montag bis Mittwoch
09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag                                                                                 
09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag                                                                                              
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Samstag, den 19.09.2026 und 26.09.2026                            
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr