• Alle erforderlichen Unterlagen sind immer im Original oder als beglaubigte Abschrift vorzulegen.
  • Das Kind muss selbst anwesend sein.
  • Persönliche Vorsprache des Kindes mit mindestens einem Sorgeberechtigten/gesetzlichen Vertreter erforderlich. Bei dauernd getrennt lebenden Eltern darf nur derjenige Elternteil den Pass beantragen, bei dem das Kind gemeldet ist.

Weitere benötigte Unterlagen

  • Personalausweise oder Reisepässe beider Eltern.
  • Einverständniserklärung mit Unterschrift des Sorgeberechtigten, der nicht bei der Antragstellung im Bürgerbüro anwesend ist.
  • Bei alleinigem Sorgerecht/gemeinsamen Sorgerecht bei unverheirateten Eltern: Nachweis über das Sorgerecht z. B. Sorgerechtsbeschluss, Sorgeerklärung und Ähnliches.

Zusätzlich bei:

  • Erstausstellung: Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes
  • Neuausstellung: Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes, bisheriger Kinderreisepass