- Alle erforderlichen Unterlagen sind immer im Original oder als beglaubigte Abschrift vorzulegen.
- Das Kind muss selbst anwesend sein.
- Persönliche Vorsprache des Kindes mit mindestens einem Sorgeberechtigten/gesetzlichen Vertreter erforderlich. Bei dauernd getrennt lebenden Eltern darf nur derjenige Elternteil den Pass beantragen, bei dem das Kind gemeldet ist.
Weitere benötigte Unterlagen
- Personalausweise oder Reisepässe beider Eltern.
- Einverständniserklärung mit Unterschrift des Sorgeberechtigten, der nicht bei der Antragstellung im Bürgerbüro anwesend ist.
- Bei alleinigem Sorgerecht/gemeinsamen Sorgerecht bei unverheirateten Eltern: Nachweis über das Sorgerecht z. B. Sorgerechtsbeschluss, Sorgeerklärung und Ähnliches.
Zusätzlich bei:
- Erstausstellung: Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes
- Neuausstellung: Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes, bisheriger Kinderreisepass