Die Stadt Norden sucht eine neue stellvertretende Schiedsperson
Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und werden vom Rat der Stadt Norden für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Für dieses Ehrenamt können sich Bürger*innen aus der Stadt Norden bewerben, wenn sie mindestens 30 Jahre alt sind und nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind. Sie dürfen nicht unter Betreuung stehen und müssen die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben.
Die Aufgaben der Schiedspersonen bestehen in der Durchführung von außergerichtlichen Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen. Ziel ist eine gütliche Einigung zwischen den Parteien.
Die Bereiche in denen die Schiedspersonen tätig werden, sind vielfältiger Natur. Hierzu gehören zum Beispiel:
- Nachbarschaftsstreitigkeiten,
- Schmerzensgeld,
- und sonstige Schadensersatzansprüche,
- aber auch Fälle leichter Körperverletzung,
- Hausfriedensbruch
- Beleidigung
- oder Sachbeschädigung.
Als Organ der Rechtspflege muss die Schiedsperson stets unabhängig sein und sich neutral verhalten. Sie hat die Interessen aller Betroffenen zu beachten. Eine Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, eine ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören sowie Freue und Geschick an und in der Verhandlungsführung sind weitere wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Tätigkeit. Darüber hinaus sollte die Schiedsperson über die Fähigkeit verfügen, ein Schiedsamt zu organisieren, notwendige Formulare anzuwenden.
Neben einer monatlichen Aufwandsentschädigung werden die Kosten, die im Rahmen der Tätigkeit als Schiedsperson entstehen, auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben übernommen.
Schriftliche Bewerbungen (Bewerbungsschreiben + Lebenslauf) können Sie bis zum 01.10.2026 postalisch:
Stadt Norden
Fachdienst Bürgerdienste und Sicherheit
Am Markt 15
26506 Norden
oder per E-Mail einreichen.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Jahnke unter der Telefonnummer 04931 923-412 oder per E-Mail zur Verfügung.