Stadt Norden weist Vorwürfe der Untätigkeit zurück
Bauaufsicht handelt konsequent und rechtssicher
Die Stadt Norden nimmt die jüngste Berichterstattung in den Medien über Ferienwohnungen in der Albatrosstraße in Norddeich zum Anlass, die Arbeit der städtischen Bauaufsicht und die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen klarzustellen. Insbesondere die Darstellung, die Verwaltung sei bislang untätig geblieben oder gesetzte Fristen seien ohne Konsequenzen verstrichen, entspricht nicht den Tatsachen. Die Bauaufsicht handelt konsequent und hat rechtssichere Maßnahmen eingeleitet.
Seit Bekanntwerden der betreffenden baurechtswidrigen Zustände hat die Bauaufsicht sämtliche entscheidungserheblichen Tatsachen ermittelt, entsprechende bauordnungsrechtliche Maßnahmen angeordnet und verbindliche Fristen gesetzt. Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist keine einzige Frist ungenutzt verstrichen. Für die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen wurden ordnungsgemäß Fristverlängerungen beantragt und von der zuständigen Behörde bewilligt.
"Ich stelle mich ausdrücklich hinter unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die hier mit großer Sorgfalt und fachlicher Kompetenz arbeiten. Der öffentlich entstandene Eindruck, unsere Bauaufsicht schaue weg oder lasse Fristen ohne Konsequenzen verstreichen, wird ihrer Arbeit in keiner Weise gerecht", betont Bürgermeister Florian Eiben. "Unsere Verwaltung nutzt die rechtlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten konsequent aus. Dabei geht es nicht um möglichst schnelle Schlagzeilen, sondern um rechtssichere Entscheidungen, die auch vor Gericht Bestand haben. Unsere Beschäftigten handeln verantwortungsbewusst, prüfen jeden Einzelfall und setzen geltendes Recht durch. Dafür haben sie meine volle Rückendeckung."
Rechtliche Vorgaben und Bestandsschutz beachten
Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 56, 1. Änderung, setzt für die Albatrosstraße ein reines Wohngebiet fest. Dennoch bedeutet dies nicht, dass jede dort bestehende Ferienwohnung automatisch unzulässig ist.
Soweit Ferienwohnungen bereits vor Inkrafttreten des Bebauungsplans genehmigt und rechtmäßig genutzt wurden, können sie Bestandsschutz genießen. Dieser beruht auf der in Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes verankerten Eigentumsgarantie. Eine zuvor erteilte und weiterhin wirksame Baugenehmigung wird durch spätere Festsetzungen eines Bebauungsplans nicht rückwirkend aufgehoben. Die ursprünglich genehmigte Nutzung darf deshalb grundsätzlich im bisherigen genehmigten Umfang fortgeführt werden.
Die Bauaufsicht muss zwischen rechtmäßig bestehenden Nutzungen und tatsächlichen baurechtswidrigen Zuständen unterscheiden. Maßgeblich sind dabei die jeweiligen Genehmigungen und die konkreten Umstände des Einzelfalls. Auch die Umsetzung bauaufsichtlicher Anordnungen unterliegt gesetzlichen Vorgaben. Fristen müssen angemessen sein und den Betroffenen eine realistische Möglichkeit geben, angeordnete Maßnahmen umzusetzen. Gerade bei umfangreicheren baulichen Veränderungen spielen die Größe des Vorhabens und die aktuelle Auftragslage der beauftragten Fachunternehmen eine wesentliche Rolle.
Zur Durchsetzung bauaufsichtlicher Verfügungen stehen der Stadt verschiedene rechtliche Instrumente zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem die Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern sowie unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen weitere Vollstreckungsmaßnahmen.
Die Bauaufsicht kontrolliert die Einhaltung ihrer Anordnungen und begleitet die laufenden Verfahren engmaschig. Mögliche ungenehmigte Nutzungen werden unter anderem durch Kontrollen vor Ort, den Abgleich mit bestehenden Baugenehmigungen sowie aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung überprüft. "Wir nehmen Hinweise auf mögliche baurechtswidrige Zustände ernst und gehen ihnen nach. Gleichzeitig haben alle Beteiligten Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren. Beides gehört untrennbar zusammen. Auch wiederholte Beschwerden oder Eingaben bei verschiedenen Stellen und Behörden beschleunigen ein laufendes Verfahren nicht. Entscheidend sind die rechtlichen Vorgaben und eine sorgfältige Prüfung des jeweiligen Sachverhalts – nicht die Häufigkeit, mit der ein Anliegen vorgetragen wird", unterstreicht der Bürgermeister.
"Das Ziel der Stadtverwaltung bleibt, mögliche ungenehmigte Nutzungen weiterhin konsequent zu überprüfen und bei festgestellten Verstößen die rechtlich gebotenen Maßnahmen einzuleiten. Im Zuge der derzeit in Bearbeitung befindlichen Neuaufstellung von Bebauungsplänen werden wir uns daher im kommenden Jahr gezielt und gebietsbezogen der Thematik Ferienwohnen widmen," bestätigt auch Stadtbaurat Christian Pohl.
Zu Einzelheiten laufender Verfahren kann sich die Stadt Norden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht äußern. Weitere Verfahren sind anhängig und erfordern zunächst Gespräche mit den Beteiligten sowie die sorgfältige Prüfung der jeweiligen Sach- und Rechtslage.
Die Stadt Norden stellt ausdrücklich klar: Die zuständige Bauaufsicht ist tätig geworden, hat die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet und begleitet deren Umsetzung konsequent im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.