Stadtverwaltung schafft Hundesteuermarke ab

Ab dem 1. Januar 2026 wird die bisherige Hundesteuermarke der Stadt Norden abgeschafft. Zukünftig wird zur Identifizierung und zum Nachweis der ordnungsgemäßen Anmeldung ausschließlich die Transpondernummer (Chipnummer) des Hundes genutzt. Diese Entscheidung führt zu weniger Bürokratie und zu weniger Verpflichtungen für alle Hundehalterinnen und Hundehalter in der Stadt Norden.

Die Umstellung auf die Nutzung der Chipnummer erfolgt automatisch. Für Norderinnen und Norder, deren Hunde bereits angemeldet ist, ändert sich nichts. Die Hundesteuermarken, die derzeit noch in Benutzung sind, können nach Belieben behalten oder entsorgt werden. Auch eine Meldung der Transpondernummer ist nicht erforderlich, da diese bereits ohnehin in der gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldung durch die Hundehalterinnen und Hundehalter im Niedersächsischen Hunderegister zu hinterlegen ist. Der Nachweis zur vorgenommenen Hundesteueranmeldung erfolgt künftig bei Kontrollen über einen Abgleich der Chipnummer oder über Angaben der Daten der Hundehalterinnen und Hundehalter.

Für die Stadtverwaltung ergibt sich der Vorteil, dass zukünftig kein Mehraufwand mit der Ausgabe der Hundesteuermarken oder der Abrechnung von Gebühren für verlorene Hundesteuermarken entsteht. Für Hundehalterinnen und Hundehalter entfällt die Pflicht der Benutzung einer Marke und somit auch die Gefahr des Verlustes der Marke.

Neu ab dem 1. Januar 2026 ist auch die vereinfachte steuerrechtliche und ordnungsrechtliche An- bzw. Abmeldung eines Hundes über das Serviceportal der Stadt Norden. Norderinnen und Norder können die An- bzw. Abmeldung online durchführen – bequem vom PC oder mit dem Smartphone. Nach Registrierung werden die Daten im geschützten Bereich erfasst und erforderliche Nachweise können direkt hochgeladen werden. Anschließend erfolgt automatisch die Weitergabe an das Steueramt sowie das Ordnungsamt der Stadt Norden und alles ist in einem Rutsch erledigt.