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Ehrenamtliche Tätigkeit Bestellung als Schöffe/in

Nr. 99030003061000

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter im Strafverfahren. Sie bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen ein und können so zu einer lebensnahen Wahrheits- und Rechtsfindung beitragen. Schöffinnen und Schöffen benötigen dabei keine besonderen Rechtskenntnisse.

Bei der Urteilsfindung stimmen die Schöffinnen und Schöffen in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter über den Sachverhalt, die Schuld der Angeklagten und über das Strafmaß ab.

Sie werden bei den Amtsgerichten im Rahmen des Schöffengerichts und  des erweiterten Schöffengerichts eingesetzt. Bei den Landgerichten sind sie in den Kleinen und Großen Strafkammern tätig.

Schöffinnen und Schöffen werden für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Bewerberin oder der Bewerber ihren bzw. seinen Wohnsitz hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Wahlen finden alle fünf Jahre statt.

Was sollte ich noch wissen?

Hauptschöffinnen und Hauptschöffen werden unmittelbar zu den jeweiligen Sitzungstagen des Gerichts herangezogen.

Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen hingegen werden nur bei Verhinderung von Hauptschöffinnen und Hauptschöffen aus wichtigen Gründen oder bei außerplanmäßigen Sitzungen des Gerichts herangezogen.

Die Reihenfolge der Heranziehung der Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen wird zu Beginn der Wahlperiode ausgelost.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Justizministerium

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