Geburtsurkunde Ausstellung
Nr. 99027002012000Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Online-Dienstleistung
Personenstandsurkunden aus dem Geburten-,Ehe-,Lebenspartnerschafts- und Sterberegister können Sie auch online in unserem Serviceportal beantragen. Klicken Sie auf folgenden Link um zum Serviceportal zu gelangen: Personenstandsurkunden Serviceportal
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Zusatzinformation der Stadt Norden
Gebühren
- Gebühr: 70,00 Euro
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland - Gebühr: 15,00 Euro
Ausstellung der Urkunde - Gebühr: 7,50 Euro
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport