Grundsteuerbescheid für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten
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Wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes sind, müssen Sie Grundsteuer zahlen.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 18.08.2020
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern