Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Die zuständige Stelle ist befugt ihre rechtmäßigen Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem kommunalen Gebiet mit Zwang, d.h. unter Umständen mit Gewalt gegen Personen durchzusetzen.
Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist z.B. bei Verstößen gegen die nächtliche Ruhe, Gefahren durch gefährliche Hunde und sogenannte “wilde Müllkippen“ betroffen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zusatzinformation der Stadt Norden
In folgenden Fällen ist der Fachdienst Bürgerdienste und Sicherheit nicht zuständig:
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Wilder Müll
Bitte wenden Sie sich an
Fachdienst Umwelt und Verkehr
Am Markt 39
26506 Norden
- Telefon: 04931 923-315
- Fax: 04931 923-1315
- E-Mail: E-Mail
- Raum: Bauamt, 1. Obergeschoss, Zimmer 15
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Abfallentsorgung und Gefahren durch gefährliche Hunde
Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte an den
Fischteichweg 7–13
26603 Aurich
- Telefon: 04941 16-0
- Fax: 04941 16-1099
- E-Mail: E-Mail
- Internet: Webseite
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die festgestellten Verstöße sollten detailliert mitgeteilt werden. Insbesondere sind Informationen zur Örtlichkeit, zur Zeit, zum Datum und eventuellen Zeugen für ein Eingreifen der zuständigen Stelle von Wichtigkeit.
Unterstützende Institutionen
Polizeidienststellen
Fachlich freigegeben durch
AG Kommunenredaktion