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Reisepass Änderung wegen Änderung des Wohnortes

Nr. 99085001011004

Wenn sich der auf dem Reisepass vermerkte Wohnort geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss die Wohnortangabe im Reisepass geändert werden.

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Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die gezogen wurde.

Erforderliche Unterlagen

  • bisheriger  Reisepass

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 02.12.2013
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

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