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Reisepass Ausstellung

Nr. 99085001012000

Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.

Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.

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Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • ggf. bisheriger  Reisepass
  • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt

  • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde

Zusatzinformation der Stadt Norden

Die Aufnahme der Fingerabdrücke ist seit dem 02.08.2021 verpflichtend. Die Unterschrift ist Pflicht.

Voraussetzungen für die Ausstellung eines Reisepasses:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Persönliche Vorsprache bei der Antragstellung erforderlich. Dies gilt auch für Minderjährige.
  • Sie müssen in Norden mit einer Wohnung gemeldet sein. Wenn man in Norden mit Zweitwohnsitz gemeldet ist, ist für die Ausstellung des Ausweisdokuments die Zustimmung der Ausweisbehörde am Ort des Hauptwohnsitzes erforderlich, diese wird vom Bürgerbüro eingeholt.

Weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen

  • Bei Erstbeantragung: Geburtsurkunde und wenn vorhanden Kinderreisepass oder Reisepass
  • Bei Neubeantragung nach Ablauf: alter Personalausweis
  • Nach Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde, alter Pass oder Identitätsbescheinigung, Geburts- und/oder Heiratsurkunde

Frist

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.

Hinweise (Besonderheiten)

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.03.2017
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

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