Hilfsfunktionen der Ortsvorsteher-/innen
Für jeden Ortsteil wird eine Ortsvorsteherin bzw. ein Ortsvorsteher bestellt, der folgende Hilfsfunktionen für die Stadtverwaltung erfüllt:
Zur selbständigen Erledigung
- Die Ehrung von Bürgerinnen und Bürgern der Ortschaften, soweit sich die Bürgermeisterin/der Bürgermeister der Stadt Norden diese im Einzelfall nicht vorbehält. In diesem Fall ist die Ortsvorsteherin / der Ortsvorsteher hinzuzuziehen.
- Benennung von Sammlerinnen/Sammlern und Zählerinnen/Zählern.
- Vorschläge gegenüber der Stadt für die Bestellung von Pflegerinnen/Pflegern, Vormünder, Schiedsfrauen/Schiedsmännern, Schöffinnen/Schöffen und Geschworenen.
- Ausstellung von Lebensbescheinigungen in Rentenangelegenheiten
Im Rahmen der Anhörung
- Ausgestaltung und Benutzung von Einrichtungen der Kulturpflege, Kindergärten, Kinderspielplätzen Sportanlagen, Park- und Grünanlagen und Friedhöfen
- Vorschläge zur Benennung von Straßen und Plätzen
- Die Bestellung des Ortsbrandmeisters
- Die Planung und Erweiterung von Schulen
- Pflege den Ortsbildes
- Pflege und Unterhaltung von Denkmälern und Kriegsgräbern
- Förderung von Gemeinschaftspflege (z.B. Volksfeste und Festumzüge)
- Pflege des Brauchtums und des Heimatgedankens.
- Vorschläge zum Ausbau von Straßen und Wegen.
Die Ortsvorsteherinnen / Ortsvorsteher führen ein Dienstsiegel.
Weiterhin nehmen Sie beratend an den Sitzungen des Rates teil. Dies gilt auch für die Sitzungen der Fachausschüsse, sofern Angelegenheiten beraten werden, die den jeweiligen Ortsteil betreffen.