Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung

Nach Fertigstellung des Konzeptes Ende 2024 wurde der Abschlussbericht am 01.09.2025 im Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses der Politik und der Öffentlichkeit zur Kenntnis vorgestellt.

Am 18.11.2025 wurde der Wärmeplan den Bürgerinnen und Bürgern in einer Informationsveranstaltung präsentiert.

Der abschließende Ratsbeschluss zur kommunalen Wärmeplanung steht noch aus.

Am 1. Januar 2026 ist die Novelle des NKlimaG in Kraft getreten. Um über Neuerungen in Bezug auf den gesetzlichen Rahmen, Myten und Fakten aufzuklären finden Sie unter folgendem Link ein Video der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen: Wärmeplanung und GEG - gesetzlicher Rahmen, Mythen und Fakten

Was ist eine kommunale Wärmeplanung?

Zusammen mit EWE Netz (Gesamtprojektleitung und Kommunikation) und dem Unternehmen greenventory (Aufbau des „digitalen Zwillings“ und Wärmeplanungsprozess) soll ein Weg aufgezeigt werden, wie zukünftig die Wärmeversorgung auf die Nutzung von Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme umgestellt werden kann.

Die kommunale Wärmeplanung ist dabei ein langfristiger und strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel einer weitgehend treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040. Sie ist als integraler und eigenständiger Teil der kommunalen Energieleitplanung zu verstehen. Dabei umfasst die Wärmeplanung das gesamte Stadtgebiet und stellt private Wohngebäude, kommunale Liegenschaften und gewerbliche Gebäude dar. Sie dient dazu, Wärmepotenziale und Wärmesenken vor Ort technologieoffen aufeinander abzustimmen und Möglichkeiten für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung aufzuzeigen. Zudem soll die Wärmeplanung vor Ort Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen wichtige Informationen bereitstellen, die bei Investitionsentscheidungen für kosteneffizientes, klimagerechtes Heizen helfen soll.

Warum erstellt die Stadt Norden eine kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist verankert im NKlimaG (Niedersächsischen Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels). In §20 des NKlimaG gibt es detaillierte Ausführungen zu den Bestimmungen der kommunalen Wärmeplanung.

Durch die im NKlimaG gesetzliche Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung für Ober- und Mittelzentren, ist auch die Stadt Norden dazu verpflichtet dem Land Niedersachsen einen Wärmeplan vorzulegen und mindestens fünf Maßnahmen nach Satz 1 zu benennen, mit deren Umsetzung innerhalb der auf die Veröffentlichung folgenden fünf Jahre begonnen werden soll.

Schematischer Ablauf einer kommunalen Wärmeplanung?

Was ist der „Digitale Zwilling“?

Der sogenannte digitale Zwilling ist eine webbasierte Anwendung. Hier werden die für die Kommunale Wärmeplanung erhobenen Daten zusammengeführt. Weiteres erfolgt eine Visualisierung der einzelnen Gebäude in kartenförmiger Darstellung und Zuordnung alle relevanten Attribute wie z.B. Energieverbrauch, Energieträger oder Gebäudealter, sowie die räumliche Darstellung von Netztopologien sowie Energieerzeugungsanlagen.
Auf dieser Datengrundlage können Berechnungen durchgeführt und Szenarien zur Transformation der kommunalen Wärmeversorgung bewertet werden. Die Anwendung verfügt überdies über eine Darstellungsfunktion, welche die gebäudescharfen Daten aggregiert und somit eine öffentliche Darstellung der Ergebnisse erlaubt. Das so entstehende Wärmekataster wird als dynamische Geodatenkarte und Informations- und Arbeitsgrundlage für die Öffentlichkeit und Stadtverwaltung bereitgestellt.

Welchen Zweck verfolgt die Kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung bietet Orientierung, in welchen Teilen des Stadtgebiets vorrangig welche Art der Wärmeversorgung eingesetzt werden sollte und stellt damit eine wesentliche Grundlage für die Versorgungs- und Stadtplanung dar. Dieses wirkt sich insbesondere auch auf die Rahmenbedingungen von Energiekonzepten für Neubaugebiete und Stadterneuerungsmaßnahmen im Bestand aus.

Besteht durch den Wärmeplan nun eine Austauschpflicht meiner Gas-/Ölheizung?

Nein! Der kommunale Wärmeplan löst keine Pflicht zum Austausch fossiler Heizsysteme aus. Beim Heizungstausch sind u. a. die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu beachten.

Rechtliche Grundlagen

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind miteinander verzahnt, das folgende Video der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen berichtet kurz und knapp über den gesetzlichen Rahmen, Myten und Fakten: Wärmeplanung und GEG - gesetzlicher Rahmen, Mythen und Fakten

Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zur Verzahnung vom Wärmeplanungsgesetz und Gebäudeenergiegesetz: https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/Gesetze/WPG.php

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen: Kommunale Wärmeplanung - Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (klimaschutz-niedersachsen.de) und der Projekthomepage: Kommunale Wärmeplanung in Norden/wärmepläne.de

Projektpartner:

Logo EWEnetz
Logo greenventory