Geburtsurkunde Ausstellung
Nr. 99027002012000Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Online-Dienstleistung
Personenstandsurkunden aus dem Geburten-,Ehe-,Lebenspartnerschafts- und Sterberegister können Sie auch online in unserem Serviceportal beantragen. Klicken Sie auf folgenden Link um zum Serviceportal zu gelangen: Personenstandsurkunden Serviceportal
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Zusatzinformation der Stadt Norden
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport