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Dr. Frerichs-Stiftung

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Hundesteuer Festsetzung

Nr. 99102013002000

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Online-Dienstleistung

Sie können Ihren Hund online in unserem Serviceportal an- und abmelden. Klicken Sie auf folgenden Link um zum Serviceportal zu gelangen: Steuern und Abgaben - Serviceportal Norden

Termin online buchen

Für einen persönlichen Termin können Sie für dieses Anliegen unter folgendem Link online einen Termin buchen: Termin buchen

Zusatzinformation der Stadt Norden

Hundesteuersätze Stadt Norden

Die Steuer beträgt jährlich ab 01.01.2015:

  • für den ersten Hund 72,00 Euro,
  • für den zweiten Hund 104,00 Euro,
  • für jeden weiteren Hund 136,00 Euro,
  • für gefährliche Hunde 600,00 Euro.
Hundesteuersatzung der Stadt Norden

Laut Hundesteuersatzung der Stadt Norden sind Halter von mehr als drei Monate alten Hunden im Stadtgebiet steuerpflichtig. Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen bei der Stadt anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung der Stadt Norden.

Rechtsgrundlage(n)

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