Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung
Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigen lebte.
Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von der zuständigen Stelle ausgestellt.
Weiterführende Informationen:
Weitere Informationen
Zuständige Stelle
Bürgerbüro Norden: Detailseite
Stadt Norden
Fachdienst Bürgerdienste und Sicherheit
Am Markt 15
26506 Norden
- Telefon: 04931 923-0
- Fax: 04931 923-460
- Öffnungszeiten
Kontakt
-
Frau Evers: Detailseite
- Telefon: 04931 923-205
- Raum: Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 3: Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 3
-
Frau Ewen: Detailseite
- Telefon: 04931 923-208
- Raum: Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 3: Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 3
-
Herr Freese: Detailseite
- Telefon: 04931 923-206
- Raum: Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 3: Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 3
-
Frau Hedemann: Detailseite
- Telefon: 04931 923-207
- Raum: Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 3: Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 3
-
Frau Seekamp: Detailseite
- Telefon: 04931 923-203
- Raum: Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 3: Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 3