Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen

Wenn Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege betreut wird und Sie ein geringes Einkommen haben oder Ihr Einkommen sich deutlich verringert hat, können Sie sich gegebenenfalls von den Betreuungskosten befreien lassen.

Wenn Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege betreut wird, richtet sich die Höhe der Betreuungskosten nach Ihrem Einkommen.

Dabei müssen Sie nur so viel Beitrag zahlen, wie Sie nach Ihrem Einkommen und Ihrer Lebenssituation tragen können - ohne Ihren Lebensunterhalt zu gefährden.

Haben Sie ein geringes Einkommen oder verringert sich Ihr Einkommen deutlich, können Sie eine Befreiung der Kosten beantragen.

Sie können auch eine Befreiung beantragen, wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten:

  • Grundsicherungsgeld,
  • Sozialhilfe,
  • Leistungen für Asylbewerberinnen und -bewerber,
  • Kinderzuschlag,
  • Wohngeld.

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Öffentliche beziehungsweise freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe an dem Ort, wo Ihr Kind gemeldet ist.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege.
  • Sie können die Betreuungskosten nicht bezahlen.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Kultusministerium