Beflaggung am Rathaus
An öffentlichen Gebäuden in Deutschland, auch am Rathaus der Stadt Norden, sind zu besonderen Anlässen Flaggen zu sehen. Wann und zu welchem Anlass die Beflaggung bei uns erfolgt, regelt die Verordnung des Landes Niedersachsen über die Beflaggung öffentlicher Bauten. Eine tägliche Beflaggung ist nicht vorgesehen, die Dienstgebäude werden nur an besonderen Tagen beflaggt. Diese Tage stellen aus der geschichtlichen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersachsen bedeutsame Ereignisse dar. Mit der Beflaggung wird die besondere Bedeutung der damit verbundenen Ereignisse zum Ausdruck gebracht und im Bewusstsein der Bevölkerung wachgehalten.
Neben den einheitlichen Beflaggungstagen, die landesweit für Niedersachsen oder auch bundesweit gelten, können Städte auch eine Beflaggung im eigenen Interesse vornehmen. Anlässe hierfür können beispielsweise Aktionen wie zum „Tag für Nein zu Gewalt an Frauen“ oder ein Besuch einer unserer Partnerstädte sein.
Hier sind die Termine und Anlässe aufgeführt, zu denen in Niedersachsen die öffentlichen Gebäude regelmäßig beflaggt werden:
- 27. Januar: Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (halbmast)
- 11. März: Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt (halbmast)
- 1. Mai: Tag der Arbeit
- 9. Mai: Europatag
- 23. Mai: Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
- 1. Juni: Jahrestag des Inkrafttretens der Niedersächsischen Verfassung
- 17. Juni: Tag zum Gedenken an den Volksaufstand in der ehemaligen DDR
- 20. Juni: Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung
- 20. Juli: Tag zum Gedenken an die Männer und Frauen der deutschen Widerstandsbewegung gegen den Nationalsozialismus
- 3. Oktober: Tag der Deutschen Einheit
- am zweiten Sonntag vor dem 1. Advent: Volkstrauertag (halbmast)
- sowie an den Tagen allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen)
Laut Beflaggungsordnung ist auch die Anordnung der Flaggen zu beachten. Grundsätzlich werden zu den landesweiten Beflaggungstagen Bundes- und Landesflagge gesetzt. Vorgesehen ist, wenn möglich, ebenfalls die Europaflagge. Hierbei ist in der Reihenfolge die Europaflagge vor der Bundesflagge und die Bundesflagge vor der Landesflagge an der linken Seite des Gebäudes von links nach rechts anzuordnen. Mit einem nicht dauerhaft beleuchteten Flaggenmast gelten auch genaue Vorgaben zu den Beflaggungszeiten: In Norden beflaggen wir ab 7:00 Uhr morgens, sofern es schon hell genug ist, ansonsten gilt der Sonnenaufgang. Die Flaggen werden zum Sonnenuntergang eingeholt.