Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist. Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person zu der eine Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium des Innern (BMI)
Weitere Informationen
Zuständige Stelle
Bürgerbüro Norden: Detailseite
Stadt Norden
Fachdienst Bürgerdienste und Sicherheit
Am Markt 15
26506 Norden
- Telefon: 04931 923-0
- Fax: 04931 923-460
- Öffnungszeiten
Kontakt
-
Frau Evers: Detailseite
- Telefon: 04931 923-205
- Raum: Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 3: Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 3
-
Frau Ewen: Detailseite
- Telefon: 04931 923-208
- Raum: Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 3: Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 3
-
Herr Freese: Detailseite
- Telefon: 04931 923-206
- Raum: Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 3: Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 3
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Frau Hedemann: Detailseite
- Telefon: 04931 923-207
- Raum: Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 3: Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 3
-
Frau Schenkmann: Detailseite
- Telefon: 04931 923-503
- Raum: Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 3: Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 3
-
Frau Seekamp: Detailseite
- Telefon: 04931 923-203
- Raum: Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 3: Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 3