Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen im Gebiet der Stadt Norden
Die unkontrollierbare Vermehrung von freilaufenden Katzen stellt nicht nur ein gesundheitliches Risiko für den Menschen, sondern auch für die Katzen dar. Um diesen Risiken entgegen zu wirken hat die Stadt Norden die Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen im Gebiet der Stadt Norden, die sich außerhalb der Wohnung der Halterin oder des Halters frei bewegen (KatzenVO), erlassen.
Nach dieser Verordnung sind Katzenhalter/-innen verpflichtet die Katzen, welche sich außerhalb der Wohnung frei bewegen, tierärztlich kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Eine Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € geahndet werden kann.