Seit dem 01. Juli 1984 erhebt die Stadt Norden eine Zweitwohnungssteuer.
Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet, über die jemand neben seiner Hauptwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den seiner Familienangehörigen verfügen kann.
Die Höhe der Zweitwohnungssteuer errechnet sich nach der Formel:
Wohnfläche (WF in m²) x Lagewertfaktor (LWF) x Baujahresfaktor (BJF in Tausendstel des Zahlenwertes des Baujahres) x Gebäudeartfaktor (GAF) x 100 x Verfügbarkeitsfaktor x Steuersatz (in %).
Die einzelnen Faktoren können Sie der aktuellen Zweitwohnungssteuersatzung entnehmen. Bei Mobilheimen, Wohnmobilen, Wohn- und Campingwagen bemisst sich die Steuer an der jährlich zu zahlenden Standplatzmiete/Pacht.
Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Norden
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Norden:
Formulare
- Zweitwohnungssteuererklärung: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 125 kB), Datum: 01.01.2025
- Reduzierung der Zweitwohnungssteuer für das Vorjahr - gültig bis Veranlagungsjahr 2024: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 467 kB), Datum: 16.01.2020
- Reduzierung der Zweitwohnungssteuer für das Vorjahr - gültig ab Veranlagungsjahr 2025: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 139 kB), Datum: 01.01.2025