Wissenswertes über die Dr. Frerichs-Stiftung
Stiftungsgründung/Stiftungszweck
Anlass der Stiftungsgründung war das 25-jährige Dienstjubiläum des Oberlehrers des Ulrichsgymnasiums Norden, Dr. Frerichs, am 05.05.1876.
139 ehemalige Schüler des Oberlehrers Dr. Frerichs legten mit 600 Mark den Grundstein für die später nach ihm benannte Stiftung, deren Zweck darin bestehen sollte, bedürftige Schüler/-innen des Ulrichsgymnasiums durch Gewährung von Stipendien während des Universitätsstudiums zu unterstützen.
Stiftungssatzung
Nachdem das Stammkapital bis zum Betrage von 7.537,70 Mark angewachsen war, erließ der Jubilar am 27.04.1881 für die fernere Verwaltung der Stiftung ein Statut, das u. a. Bestimmungen enthält über die Bezeichnung der Stiftung, den Sitz, die Vertretung, die Geschäftsführung, die Entlastungserteilung, die erstmalige Vergabe von Stipendien, die Höhe und Anzahl der Stipendien, den berechtigten Personenkreis, den jährlichen Stichtag zur Antragsabgabe, die jährliche Stipendienvergabe sowie schließlich über die Änderung des Statuts.
Auf Antrag hat Kaiser Wilhelm I. am 03. August 1881 der Stiftung die Rechte einer juristischen Person verliehen.
Das Statut selbst wurde am 26.09.1881 von der Königlichen Landdrostei in Aurich genehmigt.
Stiftungsorgan
Die Stiftung wird durch ein Kuratorium verwaltet und vertreten. Es besteht aus
- einem vom Rat der Stadt Norden für die Dauer der Legislaturperiode zu ernennenden Ratsmitglied als Vorsitzenden,
- dem jeweiligen Direktor des Ulrichsgymnasiums, der in Verhinderungsfällen den Vorsitzenden vertritt,
- einem volljährigen männlichen Abkömmling des Oberlehrers Dr. Frerichs. Solange ein solcher nicht vorhanden ist, ergänzt sich das Kuratorium durch Hinzuziehung eines dritten Mitgliedes aus der Bürgerschaft der Stadt Norden.